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   LAG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014 - 10 Sa 467/14   

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https://dejure.org/2014,38106
LAG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014 - 10 Sa 467/14 (https://dejure.org/2014,38106)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.08.2014 - 10 Sa 467/14 (https://dejure.org/2014,38106)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. August 2014 - 10 Sa 467/14 (https://dejure.org/2014,38106)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014 - 10 Sa 467/14
    Gleiches gilt, wenn die Arbeitnehmer nicht zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist oder wenn die Ausübung einer derartigen Befugnis keinen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausmacht und somit ihre Stellung nicht prägt (BAG, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014 - 10 Ta 1497/14

    Weiterbeschäftigung - Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014 - 10 Sa 467/14
    Die Klägerin betreibt eine sofortige Beschwerde gegen die Unterlassung der Festsetzung eines Zwangsgeldes im Verfahren 10 Ta 1497/14 vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
  • LAG Hamm, 14.02.2018 - 2 Sa 1499/16

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BetrVG

    Unzulässig ist dagegen der Rückgriff auf § 5 Abs. 4 BetrVG, nach der vorrangigen Anwendung des § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG, wenn - wie hier keine Zweifel bestehen (vgl. BAG, Beschl. v. 05.05.2010 - 7 ABR 97/08, juris, Rdnr. 21; Beschl. v. 06.12.2001 - 2 AZR 733/00, juris, Rdnr. 55; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.08.2014 - 10 Sa 467/14, juris; GK/Raab § 5 BetrVG Rdnr. 234 ff.; F/E/S/T/L § 5 Rdnr. 414 ff.).

    Dementsprechend kann der Arbeitgeber, der auch vorsorglich die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt hat, den Auflösungsantrag nach § 14 Abs. 2 KSchG nicht mit Erfolg stellen, wenn die vorsorglich erklärte ordentliche Kündigung - wie vorliegend - nicht nur sozialwidrig im Sinne des § 1 KSchG wäre, sondern auch aus anderen Gründen - wie hier wegen Fehlens einer ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG - unwirksam ist (vgl. BAG, Urt. v. 27.09.2001 - 2 AZR 176/00, juris, Rdnr. 44; Urt. v. 17.11.1983 - 6 AZR 291/83, juris, Rdnr. 46 f.; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.08.2014 - 10 Sa 467/14, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.01.2013 - 17 Sa 491/11, 17 Sa 1053/11, juris, Rdnr. 52; LAG Hamm, Urt. v. 25.11.1999 - 4 Sa 448/99, juris, Rdnr. 111; so auch Horn NZA 2012, 186, 188).

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